Der Begriff „Vollpension“ wird von jeder Reederei etwas unterschiedlich definiert. Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei jeder gebuchten Hochseekreuzfahrt eine Vollpension inklusive ist, das heißt meist mindestens drei Mahlzeiten am Tag (bei manchen Reedereien auch in Buffet-Form) beinhaltet der Reisepreis bereits.
Die folgenden Mahlzeiten sind mindestens enthalten:
Frühstück: In den meisten Fällen wird ein reichhaltiges Buffet angeboten, das verschiedene Brot- und Käsesorten, Wurst, Aufschnitt, Müsli, Joghurt, Obst, Eier, Speck, Pfannkuchen und warme Speisen wie Rührei und Würstchen umfasst.
Mittagessen: Je nach Schiff und Reederei kann das Mittagessen in einem Buffetrestaurant oder einem À-la-carte-Restaurant eingenommen werden. In der Regel gibt es eine große Auswahl an Gerichten, darunter Salate, Suppen, Hauptgerichte und Desserts.
Abendessen: Das Abendessen ist in der Regel die Hauptmahlzeit des Tages und wird in einem Buffetrestaurant oder einem À-la-carte-Restaurant serviert. Es gibt eine große Auswahl an Gerichten, darunter Vorspeisen, Hauptgerichte und Desserts.
Darüber hinaus bieten einige Reedereien auch noch kostenlosen Kuchen und Gebäck am Nachmittag an.
Das Mittag- und Abendessen in den großen Hauptrestaurants an Bord ist bei der Vollpension enthalten, wer darüber hinaus in einem Spezialitätenrestaurant essen möchten, muss ggf. mit einem Aufpreis kalkulieren. Dies variiert von Reederei zu Reederei.
Unterschiede zwischen den einzelnen Reedereien bestehen auch bei den Getränken an Bord und ob die Trinkgelder schon inkludiert sind. Getränke sind bei vielen Reedereien nämlich in der Regel nicht oder nur im geringen Umfang (in Form einer kleinen Auswahl an Tischgetränken zu den Mahlzeiten) im Reisepreis inklusive. Doch es gibt auch Ausnahmen. Je hochwertiger die Kreuzfahrt ist, desto wahrscheinlich ist eine größere Auswahl an Getränken im Reisepreis schon enthalten, die dann auch nicht nur zu den Mahlzeiten konsumiert werden können.